HTV – Hamburger Taxenverband e.V.
c/o Clemens Grün
Eppendorfer Weg 157 | 20253 Hamburg
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Telefon.: 040-60773746
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Taxenverbände mahnen BWVI zur „rechtssicheren und rechtskonformen Berechnung der Taxitarif-Anpassung 2012“
Am 7.8.2012 haben die fünf antragstellenden Verbände des Hamburger Taxengewerbes das hier dokumentierte Antwortschreiben an die Verkehrsgewerbeaufsicht, den Leiter des Rechtsamtes Dr. Aschermann sowie den zuständigen Staatsrat Dr. Egert in der BWVI gesandt. Es ist die gemeinsame Antwort auf den von der „Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation“ (BWVI) auf der behördlichen Anhörung am 13.7.2012 erläuterten Vorschlag einer linearen Erhöhung um 3,72% . Nach der auch von der Enttäuschung der Gewerbeverbände geprägten Behördensitzung (der Behördenvorschlag hatte fünf von sechs Ziele des Gewerbe-Tarifantrages vollständig ignoriert) war es für die Verbände wichtig, sich die Grundlagen der behördlichen Berechnungen sehr umfassend und detailliert vorzunehmen. Die in den behördlichen Tabellen enthaltenen gravierenden Mängel – von Formelfehlern und einem Methodik-Fehler, der jahrelang zur Nicht-Lohnerhöhung angestellter Taxifahrer führte, über den Widerspruch, trotz gegenteiliger behördlicher Rechtauffassung unverdrossen weiter mit Provisionslohn zu kalkulieren, bis zur Nichtberücksichtung gängiger Kalkulationsgrundlagen wie „kalkulatorischer Unternehmerlohn“ – werden von den Gewerbeverbänden gemeinsam kritisiert, weil auf ihrer Basis keine „rechtssichere und rechtskonforme Berechnung der Taxitarif-Anpassung 2012“ erfolgen kann.
Antwortschreiben an Herrn Werner (BWVI)
Am Freitag 13.7.2012 fand bei der „Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation“ (BWVI) eine zweigeteilte Veranstaltung statt: Im ersten Teil bekräftigten Verkehrsgewerbeaufsicht und „Amt für Arbeitsschutz“ (AfA) ihre erstmal im Januar 2012 geäußerte Rechtmeinung zur Rechtswidrigkeit der gängigen Fahrerentlohnung auf Provisionsbasis. Die Behörden gaben Einblicke in ihre laufendenden Überwachungs-Tätigkeiten, und Herr Werner kündigte für die Verkehrsgewerbeaufsicht an, dass jeder diesbezügliche rechtswirksame Bescheid der AfA gegen einen Taxenunternehmer auch für die Verkehrsgewerbeaufsicht Anlass sein wird, in konzessionsrechtlicher Hinsicht Maßnahmen zu ergreifen.
OFFENER BRIEF an Günther Möller (Autoruf / Taxi Hamburg)
Günther Möller, der geschäftsführende Gesellschafter von Hamburgs einst größter Taxizentrale, hat sich öffentlich wiederholt gegen die Meinung und Interessen der deutlichen Mehrheit der Hamburger Taxiunternehmer und -fahrer positioniert. Alle Hamburger Taxenverbände haben einen gemeinsamen Antrag für eine Tarifanpassung 2012 formuliert, und fast alle Zentralen unterstützen diesen gemeinsamen Tarifantrag. Nur Herr Möller, der selber weder Taxi fährt noch unseres Wissens welche betreibt, kämpft gegen diesen Antrag und damit die große Mehrheit des Hamburger Taxengewerbes. Clemens Grün, 2. Vorsitzender des HTV – Hamburger Taxenverband e.V., hat Herrn Möller einen Offenen Brief geschrieben.
Gemeinsamer Tarifantrag des Hamburger Taxengewerbes bei BWVI eingereicht
Erstmals seit langem agieren die fünf Hamburger Verbände des Hamburger Taxengewerbes gemeinsam und gaben heute den Antrag für eine „Tarifanpassung“ bei der „Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation“ ( BWVI) ab. Die Einigkeit ist zurück zu führen auf das allen unter den Nägeln brennende Thema „Abschaffung der Karenzminute“ (KM). Im Vergleich zu vielen anderen Städten erzielen Hamburger Taxifahrer deutlich niedrigere Erlöse für ihre Fahrten – ein wesentlicher Grund dafür ist der Hamburger Sonderweg „Karenzminute“. Um hier Behörde und Politik hier zu einem fairen Tarif zu bewegen, bietet das Taxengewerbe für den Wegfall der KM in der umsatzschwächeren Zeit von 10 bis 16 Uhr einen deutlich abgesenkten Seniorentarif an. Nun müssen sich auch Hamburgs Offizielle von alten Dogmen verabschieden.
Eckpunkte des HTV-Konzeptes für die Weiterentwicklung des Hamburger Taxitarifs
Der HTV hat für die laufenden Diskussionen zum Taxitarif 2012 einen zweigeteilten Vorschlag entwickelt: Kurzfristig die Rücknahme der Karenzminute, teilweise ausgeglichen durch Verzicht und Rücknahme von Tariferhöhungen – und ab nächstem Jahr eine Umstellung der Taxipreise von der strecken- auf einen zeitdominierten Tarif. In den Verhandlungen mit den anderen Verbänden wird der HTV wegen des derzeitigen Zwangs zu unbezahlter Arbeit auf eine intensive Information und eine notfalls kämpferische Auseinandersetzung mit der Politik dringen.
Zusammenfassender Bericht: Behördliche Anhörung zur Tariferhöhung 2012
Am 5. April 2012 fand in der Hamburger „Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation“ (BWVI) eine Anhörung zur Anhebung des Taxitarifs statt. Im Mittelpunkt der Diskussion mit den Gewerbevertretern stand die Hamburger Tarifbesonderheit „Karenzminute“, die derzeit galoppierenden Spritpreise sowie die allgemeine Höhe des hiesigen Taxitarifs im Vergleich zu anderen Großstädten. Die Verbände beraten einen gemeinsamen Tarifvorschlag.
Die einst von Herrn Huber, zu BSU-Zeiten Leiter der Verkehrsgewerbeaufsicht, eingeführte jährliche Anpassung des Hamburger Taxitarifs, nur einmal auf Grund der gesamtwirtschaftlichen Probleme auf Bitte des Taxengewerbes unterbrochen, führt der heutige Leiter Herr Werner auch 2012 fort. Im Vorfeld der April-Sitzung war an die Gewerbevertreter eine Kostentabelle versandt worden inkl. der verschiedenen Kostensteigerungen bzw. -veränderungen. Eine wichtige Rolle in der Tarif-Diskussion sollte auch das von der „Taxen-Union Hamburg Hansa“ in Auftrag gegebene „Gutachten Karenzminute“ spielen, das vom Taximarkt-Gutachter Thomas Krause („Linne & Krause“) erstellt und im Februar 2012 veröffentlicht wurde. Die Debatte bezüglich der anstehenden Tarifanpassung wird zudem vor dem Hintergrund der aktuell galoppierenden Spritpreise geführt.
Behörden-Vorschlag zur künftigen Fahrerentlohnung stützt HTV-Position
Die Verkehrsgewerbeaufsicht der Hamburger „Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation“ hat in einem heute versandten an die Hamburger Taxengewerbe-Verbände die Behörden-Position zum Thema der Entlohnung angestellter Taxifahrer konkretisiert. Dabei werden die inhaltlichen Positionen des HTV weitestgehend bestätigt.
POSITIONSPAPIER: Arbeitnehmer-Schutzgesetze im Taxengewerbe anwenden, einhalten und kontrollieren
Das Positionspapier „Arbeitnehmer-Schutzgesetze im Taxengewerbe anwenden, einhalten und kontrollieren“ wurde heute in seiner Schlussfassung veröffentlicht. Es ist die Stellungnahme des HTV auf die Themen der Veranstaltung in der „Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation“ (BWVI) am 20.1.2012. Der Entwurf des Vorstandes wurde erst im Forum zur Diskussion gestellt und danach redaktionell überarbeitet.
„Arbeitnehmer-Schutzgesetze im Taxengewerbe anwenden, einhalten und kontrollieren“