HTV – Hamburger Taxenverband e.V

Behörden-Vorschlag zur künftigen Fahrerentlohnung stützt HTV-Position

Die Verkehrsgewerbeaufsicht der Hamburger “Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation” hat in einem heute versandten an die Hamburger Taxengewerbe-Verbände die Behörden-Position zum Thema der Entlohnung angestellter Taxifahrer konkretisiert. Dabei werden die inhaltlichen Positionen des HTV weitestgehend bestätigt.

Das Behördenschreibenist “an die Teilnehmer der Arbeitsgruppen zum Thema „Fahrerentlohnung im Hamburger Taxengebewerbe“ gerichtet, welche im Februar zu Gesprächen bei den Herren Werner und Ritter in der BWVI waren. Am 17.2.2012 waren das die Entsandten der Taxiunternehmer-Verbände Taxenunion, LHT und MUV (Mehrwagen Unternehmer Verband) sowie des Vertreters der Taxenzentrale “das taxi” (namentlich “Herren Lohse, Stambula, Hoffmann, Erdogan, Nolte“. Am 27.2.2012 war dort dann der Vorstand des Fachverbandes HTV (vertritt aktive Taxifahrer unabhängig vom Status “selbstständig” oder “angestellt”) zu Besuch.

Die im Behördenschreiben mit Datum 16.3.2012, zwischen Verkehrsgewerbeaufsicht und dem “Amt für Arbeitsschutz” (AfA) abgestimmten Positionen, welche wesentliche Forderung des HTV stützen, lassen sich wie folgt zusammenfassen:

– Die dem Fahrpersonalgesetz §3 entsprechende Entlohnungsart ist ein Festlohn.

– Der Festlohn darf die seit Jahren von deutschen Taxenunternehmern klaglos akzeptierte Untergrenze nicht unterschreiten, welche bei der Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft (BG Verkehr) gilt. Für das westliche Bundesland Hamburg bedeutet das einen minimalen Bruttolohn von “18.396 Euro / Jahr 61,32 Euro / Tag 7,67 Euro / Std.” . Andernfalls gehen die Behörden von einem rechtswidrigen Lohnwucher aus, der gemäß § 291 Abs. 1 StGB sogar strafbewehrt ist.

– Als erlaubte Bonuszahlung wird ein “Zuschlag für unfallfreies Fahren bzw. Fahren ohne Verkehrsverstöße” gewertet.

– Zu rein umsatzabhängigen Bonuszahlungen wird ausgeführt: “Ein Modell, das zum Festgehalt lediglich weitere umsatzabhängige Zuschläge ohne spürbare Komponente zur Förderung verkehrssicheren Fahrens vorsieht, würde dagegen den Anforderungen von §3 Fahrpersonalgesetz nach derzeitigem Stand der Diskussion nicht gerecht.

– Umsatzabhängige Bonuszahlungen würden lediglich im Zusammenhang mit umsatzunabhängigen Bonuszahlungen, die zu einer stärker auf Verkehrssicherheit ausgelegten Fahrweise ermuntern, akzeptiert werden können.

Die Behörde fordert die angeschriebenen Gewerbeverbände auf, bis zum 13.4.2012 Stellung zu nehmen. Der HTV wird seine Position im Öffentlichen Bereich des HTV-Forums erarbeiten und diskutieren. Dazu sind alle Hamburger Taxifahrer, Mitglieder und Nichtmitglieder, herzlich eingeladen.