HTV – Hamburger Taxenverband e.V

Antwortschreiben an Herrn Werner (BWVI)

Am Freitag 13.7.2012 fand bei der “Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation” (BWVI) eine zweigeteilte Veranstaltung statt: Im ersten Teil bekräftigten Verkehrsgewerbeaufsicht und “Amt für Arbeitsschutz” (AfA) ihre erstmal im Januar 2012 geäußerte Rechtmeinung zur Rechtswidrigkeit der gängigen Fahrerentlohnung auf Provisionsbasis. Die Behörden gaben Einblicke in ihre laufendenden Überwachungs-Tätigkeiten, und Herr Werner kündigte für die Verkehrsgewerbeaufsicht an, dass jeder diesbezügliche rechtswirksame Bescheid der AfA gegen einen Taxenunternehmer auch für die Verkehrsgewerbeaufsicht Anlass sein wird, in konzessionsrechtlicher Hinsicht Maßnahmen zu ergreifen.

Im zweiten Teil der Veranstaltung ging es, dann ohne die AfA-Vertreter, um den behördlichen Vorschlag einer linearen Tariferhöhung um 3,72 % – die BWVI mochte dem Gewerbeantrag, insbesondere dem Kernelement des Wegfalls der “Karenzminute”, nicht entsprechen. Es entspann sich eine teils heftige Diskussion, in der auch auf Fehler in dem Zahlenwerk der Behörde, insbesondere der “Kostentabelle” hingewiesen wurde. Diese Kritik nahm Herr Werner zum Anlaß, den beiden Sitzungsteilnehmern Arne Chudowski (Taxen-Union) und Clemens Grün (HTV) nach der Sitzung direkt zu schreiben mit detailierten Nachfragen zu der Zahlen- und Tabellen-Kritik. Wir dokumentieren die Antwort von Clemens Grün, 2. Vorsitzender des HTV vom 25. Juli 2012.

Sehr geehrter Herr Werner,

zunächst bedanke ich mich für Ihr Schreiben vom 13.7.2012, auf das ich Ihnen gerne wie folgt antworten möchte:

1. Ich respektiere Ihren Wunsch, die inhaltliche Diskussion nicht per eMail, sondern an anderer Stelle fortsetzen zu wollen.

2. Gleichwohl erlaube ich mir einige Anmerkung zu Ihrem Vorgehen und das der von Ihnen vertretenen “Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation”: Die mittlerweile sehr hohe Unzufriedenheit sowohl im Hamburger Taxengewerbe als auch bei den gewählten Vertretern der Gewerbeverbände rührt aus dem Umstand, welchen Herr Lohse (Taxen-Union) kurz und prägnant so charakterisierte: “Sie sind überhaupt nicht auf unserer Forderungen eingegangen.” In dem gemeinsamen Tarifantrag aller Taxenverbände, unterstützt von fast allen Hamburger Taxenzentralen, haben Sie tatsächlich fünf unserer sechs Anforderungen an einen künftigen Taxentarif (*1) in keinster Weise konstruktiv aufgegriffen und sind ausschließlich beim Punkt “Inflationsausgleich” stehen geblieben. Wir haben uns viel Mühe gegeben, innovative Elemente in einen Vorschlag für einen modernen Taxentarif einzubauen, präzise Zahlen vorzulegen (Gutachten zur Karenzminute) und vernünftige Kompromisslinien aufzuzeigen – und dann haben wir als Antwort auf unsere konkreten und konstruktiven Vorschläge lediglich eine phantasielose Linear-Erhöhung zurückbekommen. Dass ein solches, als ignorant empfundenes Verhalten nicht begeistert, werden Sie sicherlich verstehen.

3. Sie, werter Herr Werner, haben im Anschreiben zum letzten Anhörungs-Termin das Wort “Dialog” benutzt. Dialog setzt voraus, dass Sie unsere Anliegen, Argumente und vorgebrachten Fakten auch aufnehmen und konstruktiv mit diesen umgehen. Genau daran hat es eklatant gemangelt. Die daraus resultierende Unzufriedenheit war auf der erwähnten  behördlichen Anhörung am 13.7.2012 sicherlich auch für Sie deutlich spürbar – sie wird sich, auch zunehmend öffentlichkeitswirksam, weiter stärker bemerkbar machen.

In Ihrer eMail vom 13.7.2012 haben Sie verschiedentlich Bezug genommen auf die dem Taxentarif zugrunde liegende Kostentabelle (die Kostensteigerungstabellen enthalten lediglich die Differenzen der Kostentabellen verschiedener Jahrgänge, sind also nur Ableitungen). Auch hier entspreche ich ihrem Wunsch, die inhaltliche Diskussion an anderer Stelle fortzusetzen und beschränke mich im Folgenden auf strukturelle Hinweise:

4. Die Hamburger Verkehrsgewerbeaufsicht bemüht sich seit 2004, mit Unterstützung aus dem Taxengewerbe und vorweisbaren Erfolgen, um die Bekämpfung gesetzeswidriger Zustände im Hamburger Taxengewerbe. Mit dem “Hamburger Modell” haben Sie Steuer- und Abgabenverkürzungen den Kampf angesagt, welche für zahlreiche Fehlentwicklungen und Verwerfungen im Taxengewerbe und nicht zuletzt für einen unfairen Wettbewerb im Taxenmarkt ursächlich waren und stellenweise immer noch sind.

5. Mit der Sitzung vom 20.1.2012, zusammen mit dem “Amt für Arbeitsschutz” (AfA), wurde ein weiteres Kapitel bei einer rechtskonformen Normalisierung  des Taxengewerbes aufgeschlagen. Künftig soll auch nach der der von Ihnen vertretenen Behörde geäußerten Rechtsmeinung bei den konzessionsrechtlichen Vorgängen nicht nur die Einhaltung von Steuer- und Sozialabgaben-Vorschriften, sondern auch die Einhaltung von Arbeitnehmerschutz-Gesetzen beachtet und geprüft werden. Die teils mittelalterlichen Zustände in unserem Gewerbe haben jedenfalls zu zahlreichen Fehlentwicklungen und Verwerfungen geführt, und es kann nur begrüßt werden, dass sich AfA und Verkehrsgewerbeaufsicht/BWVI vorgenommen haben, auch hier das Taxengewerbe in gänzlich legale Gefilde überführen zu wollen. Der Unterstützung vieler im Taxengewerbe, auch des HTVs und meiner ganz persönlichen, dürfen Sie sich hier gewiss sein.

6. Auf der Sitzung am 13.7.2012, wiederum mit Verkehrsgewerbeaufsicht, AfA und den Vertretern des Hamburger Taxengewerbes, wurden die im Januar behördlicherseits vertretenen Rechtsmeinungen, insbesondere zum § 3 FahrPG, bekräftigt und erste Maßnahmen zur Durchsetzung der zugrunde liegenden Arbeitnehmer-Schutzgesetze erläutert.

7. Vor diesem Hintergrund muss es befremden, wenn im Behördenvorschlag für eine Tarifanpassung 2012 munter das von Ihnen selbst als rechtswidrig erkannte Entlohnungsmodell weiter die Basis Ihrer Berechnung darstellt – bis in 2013 hinein. Sie müssen sich vorhalten lassen, zwischen Januar 2012 und Juli 2012 nicht die notwendigen Hausaufgaben im Hinblick auf die rechtskonforme Anpassung der Kostentabelle gemacht zu haben. Die Behörde kann nicht einen legalen Betrieb von den Taxiunternehmern fordern und eine illegale Praxis kalkulieren! Das würden Sie, Herr Werner, aber auch die Ihnen vorgesetzten Staatsräte und der Senator gegenüber Politik und Öffentlichkeit ganz sicher nicht vermitteln können. Im Übrigen: Ihr Erstaunen, dass die Gewerbevertreter Sie an Ihren eigenen Aussagen und rechtlichen Bewertungen messen, erstaunt uns.

8. Vor dem Hintergrund, dass es Hamburger Behörden waren, die jahrzehntelang illegales Treiben im Hamburger Taxengewerbe duldeten und, durch Ignoranz, auch förderten, kann es keinesfalls hingenommen werden, dass die Verkehrsgewerbeaufsicht in alte Muster zurückzufallen droht. Es darf und kann Ihnen nicht erlaubt werden, die von Ihnen mit der Sitzung vom 20.1.2012 erkannte und eingeräumte Rechtslage mit Ihrer behördlichen Kostentabelle zu konterkarieren. Es  wäre ein Schlag in das Gesicht der großen Menge an Unternehmern und Taxifahrern, die ein ordentliches und rechtskonformes Gewerbe möchten und hier vielfach schon große Anstrengungen unternommen haben, wenn durch die  Hintertür “Kostentabelle” jene rechtswidrig arbeitenden Taxenunternehmer begünstigt würden, welche Ihren angestellten Taxenfahrern 12-Stunden-Schichten zumuten, keine Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall zahlen, rechtswidrige Provisionslöhne zahlen und bezahlten Jahresurlaub verweigern. Die Ehrlichen wäre die Dummen, sollte die BWVI weiterhin mit als rechtswidrig erkannten Provisionslöhnen kalkulieren.

9. In diesem Zusammenhang muss ich Ihnen, werter Herr Werner, einen Ihrer Sätze aus der Sitzung vom 13.7.2012 vorhalten: “Wir gehen nicht sofort in die Exekution von bestehenden Gesetzen.” Diesen Satz von Ihnen haben Dutzende Ohren gehört, er ist, für jemanden aus dem Rechtsamt der BWVI, “starker Tobak”, wie ich es schon unmittelbar in der erwähnten Sitzung kommentierte. An Ihren weiteren Taten wird man erkennnen können, ob es sich lediglich um eine verbale Entgleisung handelte oder damit das weitere Handeln der von Ihnen geleiteten Verkehrsgewerbeaufsicht beschrieben wird. Das wäre dann in der Tat ein Rückfall in alte, überwunden geglaubte Zeiten bedeuten, wenn behördlicherweits illegales Treiben im Hamburger Taxengewerbe geduldetet und, durch Ignoranz, auch gefördert würde. Mir fehlt auch jegliche Phantasie, wie Sie es der Öffentlichkeit und der Politik verkaufen wollten, würden Sie von Ihnen selbst als rechtswidrig definierte Zustände zur Kalkulationsgrundlage behördlicher Kostentabellen machen.

10. Unabhängig von konkreten Werten, über die im einzelnen zu diskutieren sein werden, muss der unbedingte Anspruch an eine dem Taxentarif zugrunde behördliche Kostentabelle sein, das diese Kostentabelle einen durch und durch legalen Taxenbetrieb abbildet. Sie haben es auf der Seite der Gewerbeverbände-Vertreter mit Leuten zu tun, die schon im wohlverstandenen Eigeninteresse nicht die Absicht haben, auf diese Weise kalkulatorisch zu unrealistischen Fahrpreis-Steigerungen zu kommen. Sollten sich, bei sauberer Kalkulation mit Festlöhnen und daraus ergebenden Lohnkosten, die Gefahr eines Preisschocks ergeben, dürfen Sie auf die Bereitschaft zu einer Streckung über einen längeren Zeitraum zählen. Angesichts der in den letzten Jahren kontinuierlichen Inflationsanpassungen wird auch keine Preiserhöhung von 25% nach Lübecker Vorbild benötigt – wobei bemerkenswert ist, dass dort selbst bei einem solch ‘großen Schluck aus der Buddel’ das Fahrgast- und Tourenaufkommen  nicht eingebrochen ist.

Gegen einen möglichen Preisschock bietet sich auch die Rückkehr zu dem gängigen Tarifmodell eines wirklichen Mixes aus Strecken- und Zeittarif an, weil sie dann auf Ihre kompensatorischen, künstlichen Tarifaufschläge verzichten können. Das gängige Modell aus einem wirklichen Mix aus Strecken- und Zeittarif wird in ca. 95% der deutschen Taxitarif-Gebiete praktiziert und ist schon von daher systemkonform. Der Verzicht auf die exotische Hamburger Lösung, bei der der Zeitanteil am Taxenpreis nur noch ein Spurenelement ist (2%), würde eine gemeinsam abgesprochene und rechtssichere Taxipreis-Anpassung erheblich befördern. Für diesbezügliche Gespräche stehen Gewerbeverbände-Vertreter ganz sicher Tag und (notfalls auch) Nacht zur Verfügung. Anregen möchte ich auch, darüber nachzudenken, ob Sie, werter Herr Werner, zugunsten einer schnellen und konstruktiven Erarbeitung der Tarifanpassung 2012, zunächst einmal eine kleine Runde einladen mit je einem Vertreter der antragstellenden Gewerbeverbände. Kleine Runden mit fünf Gewerbevertretern sind definitiv schneller zu organisieren – auch bieten kleine Runden Chancen, die den üblichen Großrunden verwehrt bleiben.

Gerne möchte ich Ihre per eMail gestellte Frage beantworten, wo ich, neben dem grundsätzlichen Problem der Kalkulation mit rechtswidrigen Provisionslöhnen, konkrete Fehler in ihren Tabellen aus dem Anschreiben vom 29.6.2012 für die Sitzung am 13.7.2012 gefunden habe. Sie schrieben dazu:

“Zunächst hatte Herr Grün ausgeführt, dass die Darstellung in meinem Schreiben auf S. 3 unter B.2. („Auswirkungen der Erhöhung“) falsch sei und zur Begründung darauf hingewiesen, dass in der Spalte „Preis Vorschlag in Euro“ nur runde Zahlen erscheinen, was Herr Grün als unplausibel bezeichnete. Diese Tabelle soll die künftigen Preise nach unserem Vorschlag mit den Komponenten Grundgebühr: 2,90€, km-Preis 1-4: 2,00€, km-Preis 5-10: 1,90€, km-Preis ab 11: 1,40€  für die in der Tabelle beispielhaft genannten unterschiedlichen Fahrtstrecken zwischen 1 und 20 km aufzeigen. Grundlage dieser Tabelle war die mit meiner Mail zur Einladung zum heutigen Treffen als Anlage 1 versandte Übersicht, die erneut beigefügt ist. Es ist unstreitig, dass die genannten Beispielstrecken in der Realität kaum jemals exakt erreicht werden, so dass auch immer Abweichungen von den genannten runden Zahlen eintreten werden. Es sind eben Beispiele, um die Auswirkungen der Tariferhöhung zu veranschaulichen. Selbstverständlich sollen diese Beispiele auch rechnerisch richtig  sein, so dass ich für einen Hinweis dankbar wäre, wo aus Ihrer Sicht der Fehler liegt.”

In der Tabelle auf S.3 Mitte (“Auswirkungen der Erhöhung”) und, als Folgefehler noch einmal in der 2. Tabelle auf S.8, werden in Spalte 3 (“Preis derzeit in Euro”) die krummen rechnerischen Fahrpreise, und in Spalte 4 (“Preis derzeit in Euro”) die begradigten, auf Null endenden Taxameter-Fahrpreise genannt. Aus der Differenz dieser beiden unterschiedlichen Werte errechnet die Behörde die angeblichen nominalen Werte (“Absolute Erhöhung In Euro”) sowie in der letzten Spalte die angebliche “Erhöhung in %”.

Hier vergleicht die Behörde Äpfel mit Birnen, die aufgeführten Erhöhungen sind deshalb nicht aussagekräftig. Entweder vergleicht die Behörde die kalkulatorischen, krummen Preise “vorher – nachher” miteinander oder aber die runden Taxameterpreise “vorher – nachher”. Auch wenn sich an diesem Beispiel ein rechnerischer Vorteil für das Taxengewerbe ergeben würde (die tatsächliche Erhöhung wäre etwas höher als ausgewiesen), sollten wir miteinander dazu übergehen, nur  noch mit belastbaren Rechnungen und Zahlen zu arbeiten.

Insgesamt ist das Hamburger Verfahren zur Taxentarif-Erhöhung zu hinterfragen. In anderen Tarifgebieten in Deutschland ist es bewährte Praxis, dass Taxenunternehmer und-verbände eine Erhöhung beantragen und diese die Grundlage für das behördliche Verfahren darstellt. Dieses Verfahren wird für zahlreiche Bereichen der privatwirtschftlich organisierten Infrastruktur angewendet – von ÖPNV über Wasserpreise bis zum Porto. Auch hier könnte Hamburg seinen Sonderweg zugunsten eines gänggigen Verfahrens beenden. Künftig sollte zuerst ein vom Taxengewerbe erarbeiteter Vorschlag stehen, welcher dann von der Behörde geprüft und ggf. in Verhandlungen verändert und angepasst wird. Hilfreich dabei wäre, wenn alle Beteiligten zu einem ernsthaften Dialog bereit wären, was die Behördenvertreter ausdrücklich einbezieht. Die Gesamtheit der Hamburger Taxenverbände hat mit Ihrem Vorschlag bewiesen, dass wir zu konstruktiven Vorschlägen, auch zu Innovationen bereit sind und dafür auch zu wirklichen Kompromissen. Ich darf sicherlich im Namen aller demokratisch legitimierten Hamburger Gewerbevertreter aussprechen, dass wir uns von Ihnen, werter Herr Werner und von der von Ihnen vertretenen Behörde, nun auch Gleiches erhoffen und erwarten.

Abschließen übersende ich Ihnen einen ersten Entwurf einer rechtskonformen Kostentabelle mit Festlöhnen. Hierzu wurde die bisherige behördliche Kostentabelle an wenigen Punkten angepasst, diese veränderten Felder erkennen Sie an der grünen Hintergrundfarbe. Einzige Änderung außerhalb des Themas Entlohnung ist eine Anpassung des Dieselpreises gewesen, der mit 1,03 deutlich zu niedrig angesetzt war.

An den katastrophalen Ergebnissen der ganz überwiegend mit Angestellten besetzten Schichtwagen, sowohl mit als auch ohne Funk, erkennen Sie auf einen Blick, dass Ihr Vorschlag einer rein linearen Preiserhöhung ohne strukturelle Veränderung im Hinblick auf die Vorschriften des §39 Abs 2 des PBefG alles andere als rechtssicher ist.

Ich verabschiede mich mit dem ernsthaften Wunsch nach mehr tatsächlichem Dialog zwischen den gewählten Vertretern des Hamburger Taxengewerbes und der BWVI

sowie einem freundlichem Gruß

Clemens Grün
2. Vorsitzender HTV – Hamburger Taxenverband

Quellen

(*1)

Das Hamburger Taxengewerbe beantragt einen Tarif, der
1. in seiner Höhe und Struktur anderen prosperierenden deutschen Großstädten
entspricht.
2. die Förderung innovativer Tarifelemente zur Erschließung neuer Kunden beinhaltet.
3. die soziale Verantwortung des Hamburger Taxengewerbes unterstreicht.
4. die steigenden Kosten, besonders die unkalkulierbaren Treibstoffpreise berücksichtigt.
5. für das Fahrpersonal eine angemessene Entlohnung einpreist.
6. durch die Abschaffung des Hamburger Sonderwegs „Karenzminute“ eine bessere
Bedienung der Kunden bei Nachfrage- u. Verkehrsspitzen, z.B. bei der Messe und den
Arenen, erreichen.

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Anmerkung: Der erwähnte “erste Entwurf einer rechtskonformen Kostentabelle mit Festlöhnen” wurde heute beim Treffen der der Tarifantrag stellenden Gewerbeverbände im Detail besprochen. Er wird mit zusätzlichen Ergänzungen und Erläuterungen voraussichtlich nächste Woche an die BWVI gesandt und im Anschluss hier dokumentiert werden