Presseerklärung zur Entscheidung Verwaltungsgericht Hamburg in Sache Stadt Hamburg/ BWVI gegen Firma “Uber”
Der HTV – Hamburger Taxenverband e.V. ist dankbar für die klaren rechtlichen Einschätzungen des Hamburger Verwaltungsgericht über die Aktivitäten von “Uber”. In der heute veröffentlichten Urteilsbegründung heißt es auf Seite 13: „Zwar dürften die von der Antragstellerin zu 1) vermittelten Fahrer nach dem Sachverhalt, wie er sich aus den Akten entnehmen lässt, illegal handeln, da sie ohne entsprechende Genehmigung Personenbeförderung im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) betreiben dürften. Diese illegale Betätigung dürfte den Antragstellerinnen auch zuzurechnen sein. Es fehlt jedoch eine Rechtsgrundlage, die die hier tätig gewordene Behörde der Antragsgegnerin (d.h. die BWVI als Verkehrsgewerbeaufsicht) ermächtigt, die Untersagung der Vermittlung von Beförderungswünschen und die öffentliche Werbung hierfür (…).”