HTV – Hamburger Taxenverband e.V

Presseerklärung zur Entscheidung Verwaltungsgericht Hamburg in Sache Stadt Hamburg/ BWVI gegen Firma Uber

Der HTV – Hamburger Taxenverband hat zu dem Beschluss des Hamburger Verwaltungsgerichts in der Sache Stadt Hamburg/ BWVI gegen Firma „Uber“ eine Presseerklärung veröffentlicht.

PRESSEERKLÄRUNG

– Ohrfeige für „Uber“: Verwaltungsgericht stellt Illegalität von „Uber“-Aktivitäten fest
– „Uber“ täuscht die Öffentlichkeit
– Taxiverbände gründen Abmahnverein gegen „Uber“ & Co.

Der HTV – Hamburger Taxenverband e.V. ist dankbar für die klaren rechtlichen Einschät­zun­gen des Hamburger Verwaltungsgericht über die Aktivitäten von „Uber“. In der heute veröffentlichten Urteilsbegründung heißt es auf Seite 13: „Zwar dürften die von der Antrag­stellerin zu 1) vermittelten Fahrer nach dem Sachverhalt, wie er sich aus den Akten entnehmen lässt, illegal handeln, da sie ohne entsprechende Genehmigung Personen­beförderung im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) betreiben dürften. Diese illegale Betätigung dürfte den Antragstellerinnen auch zuzurechnen sein. Es fehlt jedoch eine Rechtsgrundlage, die die hier tätig gewordene Behörde der Antragsgegnerin (d.h. die BWVI als Verkehrsgewerbeaufsicht) ermächtigt, die Untersagung der Vermittlung von Beförderungswünschen und die öffentliche Werbung hierfür (…).

Auf Deutsch: Juristen und Behörden streiten sich derzeit darüber, wer dafür zuständig ist, dem illegalen Treiben von „Uber“ ein Ende zu setzen. Die Illegalität des „Uber“-Tuns wurde von dem Hamburger Verwaltungsgericht in seiner heutigen Entscheidung aber eindeutig und zweifelsfrei festgestellt.

Unabhängig von der heutigen Vertagung einer Entscheidung werden die Hamburger Taxifahrer weiterhin und mit aller Härte gegen das illegale Treiben von „Uber“ und seinen Fahrern vorgehen. Dazu haben die Hamburger Taxiverbände gemeinsam einen abmahnfähigen Verein gegründet, mit dem wir auf der Ebene des Wettbewerbsrechts juristisch gegen jeden illegalen „Uber“-Fahrer und -Wagen vorgehen können und werden.

Entschieden wenden wir uns gegen eine Aussage des „Uber“-Managers Pierre-Dimitri Gore-Coty, wenn er verbreiten lässt: „Die heute gültigen Gesetze wurden zu einem Zeit­punkt geschrieben, bevor das Smartphone überhaupt erfunden wurde.“ Dazu erklärt Clemens Grün, 2. Vorsitzender des HTV – Hamburger Taxenverband e.V.: „Die „Uber“-Argumentation ist an Lächerlichkeit kaum zu überbieten. Es gibt gültige und eindeutige Gesetze, die nicht durch ein paar App-Programmierer außer Kraft gesetzt werden. Die Gesetze gegen Drogenhandel und Steuerhinterziehung wurden auch geschrieben, bevor es Smartphones gab – reicht da jetzt eine „Uber“-App, um diese Gesetze gegen Drogenhandel und Steuerhinterziehung abzuschaffen? Tatsächlich will „Uber“ nur davon ablenken, dass ihr Geschäftsmodell – vor dem Hintergrund der ganzen Schwarz­arbeit und Steuer­hinter­ziehung in „Uber“-Autos – Züge organisierter Kriminalität trägt.

Presseerklärung als PDF
Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg