HTV – Hamburger Taxenverband e.V
Resümee des Gesprächs bei der BWVI am 6. September 2012
Mit Schreiben vom 24. September 2012 ziehen die fünf Gewerbevertretungen der „ARGE Taxenverbände Hamburg“ ein Resümee des Gesprächs mit den Vertretern der „Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation“ (BWVI). Erstmalig war der Leiter des Rechtsamtes, Herr Dr. Hans Aschermann, bei Gesprächen mit Vertretern des Hamburger Taxengewerbes dabei. Von der Verkehrsgewerbeaufsicht, die Dr. Aschermann unterstellt ist, waren die Herren Werner und Ritter gekommen. In kleiner Runde und ohne die sonst anwesenden Vertreter von Taxenzentralen wurden über zahlreiche Probleme des Hamburger Taxengewerbes verhandelt, Lösungsmöglichkeiten sondiert sowie vereinbart, Detail-Arbeit in Arbeitsgruppen zu verlagern. Eine erste, nochmals verkleinerte Arbeitsgruppe trifft sich am 25.9.2012 zu Detailfragen des Taxentarifs, vorrangig der „Kostentabelle/Kostentabelle“. Weitere Termine sollen folgen.
Hamburg, 24. September 2012
Resümee des Gesprächs mit Ihnen am 6. September 2012
Sehr geehrter Herr Dr. Aschermann
sehr geehrter Herr Werner,
sehr geehrter Herr Ritter,
zuerst möchten wir uns bedanken für die offenen und konstruktiven Gespräche mit Ihnen und den Herren Werner und Ritter am 6.9.2012 in Ihrem Hause. Anlass Ihrer Einladung war unser Schreiben „Rechtssichere und rechtskonforme Berechnung der Taxitarif-Anpassung 2012“, eingegangen bei Ihnen am 7.8.2012.
Bei dem Gespräch am 6.9.2012 konnten einige Punkte als problematisch identifiziert werden, für welche in weiteren Gesprächen, wie erörtert auch in kleinen Fachrunden aus ARGE- und Behördenvertretern, Lösungen gesucht werden sollen. Diese als problematisch identifizierten Punkte sind:
1. In den Jahren 1994 bis 2000 hat es keinerlei Anpassungen des Hamburger Taxentarifs gegeben, sodass die laufend ansteigenden Kosten keine Kompensation erfuhren. Nach unseren Darstellungen wirkt sich diese damals entstandene Anpassungslücke vollumfänglich bis in die Gegenwart aus.
2. Mit der Einführung der Karenzminute (KM) im Jahre 2000 entstanden darüber hinaus Verluste, die ein Gutachten von Linne + Krause im Jahre 2012 auf fast 12% (laufend) bezifferte. Diese Verluste durch die KM sind faktisch nicht ausgeglichen worden. Festgehalten werden soll in diesem Zusammenhang, dass die gutachterlich festgestellte Höhe von Ihrem Haus dem Taxengewerbe gegenüber zu keinem Zeitpunkt angezweifelt wurde.
3. Die seit 2004 regelmäßigen jährlichen Tarifanpassungen haben lediglich dazu geführt, dass der Nachholbedarf bei dem allgemeinen Verbraucherkostenindex (fast) ausgeglichen wurde. Legt man den deutlich stärker angestiegenen Kraftfahrerkostenindex zugrunde, klafft hier weiterhin eine große Lücke, hier haben die bisherigen Tarifanpassungen nicht ausgereicht. Am unausgeglichensten wird es bei der Betrachtung mit jenen Teilen aus dem Kraftfahrerkostenindex, der tatsächlich relevant für den Betrieb von Taxen ist (ARGE-Taxenindex). Hier wird der große Nachholbedarf sehr deutlich, wie sie dem beigefügten Diagramm (Anlage 1) entnehmen können, welches mit der Excel-Tabelle aus Anlage 2 erzeugt wurde.
4. Die bisherige Art und Höhe der Kalkulation von Fahrpersonal-Entlohnung gehört nach der behördlich veränderten Rechtsauffassung, welche nun einen primär umsatzabhängigen Lohn als rechtswidrig definiert und jetzt einen ganz überwiegenden Festlohn als Branchenstandard fordert, auf den Prüfstand.
5. Der bisher nicht einkalkulierte Unternehmerlohn gehört ebenfalls in die zu überarbeitende Kostentabelle (z.B. Trennung von Eingabe und Formelfeldern) eingearbeitet, welche einerseits nur eine musterhafte Kalkulation darstellt, andererseits aber geeignet ist, Kostensteigerungen kontinuierlich festzustellen.
6. Der Hamburger Taxentarif muss vergleichbar bleiben resp. wieder werden im Hinblick auf andere wirtschaftsstarke deutsche Großstädte wie München, Frankfurt, Düsseldorf und Stuttgart mit vergleichbar hohen Lebenshaltungskosten. Signifikante Abweichungen, wie aktuell von der ARGE zulasten des Hamburger Taxengewerbes errechnet, gilt es künftig zu vermeiden.
Die Notwendigkeit gerade einer besseren Entlohnung von angestellten Taxifahrern wurde durch die aktuelle Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes über den Niedriglohnsektor in Deutschland leider einmal mehr – dazu aus berufenem Mund – unter Beweis gestellt. Über die dort getroffene Feststellung, dass der Wirtschaftszweig „49.32 Betrieb von Taxis“ mit 87% die höchste Quote an Niedriglöhnern von allen Gewerben aufweise, berichtete selbst am 10.9.2012 die 20-Uhr-Ausgabe der „Tagesschau“ in einem ihrer vorrangigen Nachrichtenfilme – bedarf es noch weiterer Nachweise für die gebotene höchste Dringlichkeit? ((Weitere Details entnehmen Sie bitte folgendem Link zum Statistischen Bundesamt:
Die in der „ARGE Taxenverbände Hamburg“ vertretenen fünf Verbände des Hamburger Taxengewerbes sind gewillt, konstruktiv zusammen mit den Mitarbeitern der „Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation“ (BWVI) an den detaillierten Lösungen dieser und weiterer Probleme des Hamburger Taxengewerbes zu arbeiten. Allerdings dürfen wir uns angesichts der Schwere der aufgezeigten Probleme und Mängel nicht im Klein-Klein verzetteln, sondern benötigen dazu ein Konzept aus einem Guss. Dazu wäre es außerordentlich hilfreich, einmal Ihre Position zu erfahren, wie die zahlreichen behördlichen Anforderungen, von Umstellung auf Festlohn über die Verkürzungen der bisher gängigen Schichtzeiten für angestellte Taxifahrer bis zum flächigen Einsatz von Fiskaltaxametern, funktionieren sollen vor dem Hintergrund der jetzigen Rahmenbedingungen:
– Geringere Erlöse aufgrund eines vergleichsweise niedrigen Tarifs
– Mangel an qualifiziertem Personalnachwuchs aufgrund der katastrophalen Verdienstmöglichkeiten im Taxengewerbe
– Deutliche Überkapazitäten durch den weiteren Hamburger Sonderweg einer unbegrenzten
Konzessionserteilung
Bei der Vergleichbarkeit der Taxentarife ist zudem zu beachten, dass in nahezu allen anderen Städten Mehrerlöse erzielt werden, die bei uns durch das auch von den ARGE-Verbänden mitgetragene „Hamburger Modell“ seit 2004 abgebaut wurden. Folgerichtig müsste ein Hamburger Taxitarif für ein steuer- und abgabenehrliches und auch auf anderen Feldern wie Festentlohnung und Arbeitszeiten grundsätzlich rechtskonform arbeitendes Taxengewerbe im Ergebnis an der Spitze der deutschen Taxitarife liegen, jedenfalls, wenn die Gesetze der Logik hier Anwendung finden würden.
Insbesondere würde uns auch Ihre Position interessieren, wie die BWVI verhindern möchte, dass vor dem Hintergrund der geschilderten Rahmenbedingungen jene Taxi-Unternehmer und -Unternehmen, die bei der rechtskonformen Anpassung ihrer Betriebe im Behördensinne voranschreiten und z.B. zügig den bei vielen angestellten Taxifahrern ungeliebten Festlohn bei sich einführen wollen, gegenüber anderen Betrieben in einen Wettbewerbsnachteil geraten (in diesem Beispiel auf dem Fahrermarkt). Wir möchten auf jeden Fall verhindern, dass hier „der Ehrliche der Dumme“ würde, und erwarten gerade hier eine Positionsbestimmung der Behörde.
Wir sind nicht zuletzt auf diese Ihre Positionsbestimmung gespannt, wenn Sie bei Ihren Überlegungen auch die Vorschrift des § 39 Abs. 2 PBefG beachten wollen, welche für die Tarifausgestaltung eine „ausreichenden Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals und der notwendigen technischen Entwicklung angemessen“ zu berücksichtigen zwingend vorschreibt – also Sachverhalte, welche die Vertreter des Taxengewerbes in ihrem Begriff der „Auskömmlichkeit“ mit einbeziehen.
Wenn es uns, also der BWVI und den ARGE-Verbänden, gemeinsam gelingen sollte, bei diesen drängendsten Problemen zielführende Lösungswege zu finden, würden wir uns freuen, wenn wir im Anschluss ebenfalls gemeinsam weitere Probleme des Hamburger Taxengewerbes angehen könnten, z.B. bei den Zugängen zu Fahrermarkt (P-Schein-Prüfungen) und Unternehmermarkt (Unternehmer-Prüfungen). Auch die zersplitterten Verwaltungs-Zuständigkeiten für die Hamburger Taxenposten wäre ein Thema, das eine zielführende Lösung verdient hätte.
Wir freuen uns auf den Einstieg in die Detail-Gespräche mittels kleinerer Arbeitsgruppen, zuerst am Dienstag 25. September 2012 ab 10:00 Uhr in Ihrem Haus zu den Themen „Tarif“ sowie „Kosten(steigerungs)tabelle“.
Mit freundlichem Gruß
Für den LHT Landesverband Hamburger Taxiunternehmer e. V. ,
Süderstraße 153a, 20537 Hamburg: Helmuth Schultze
Für den LPVG Landesverband für das Personen-Verkehrsgewerbe Hamburg e. V. ,
Alsterdorfer Straße 276, 22397 Hamburg: Dirk Schütte
Für den HTV Hamburger Taxenverband e.V.
Braamkamp 16 (c/o Gisbert Eichberg ), 22297 Hamburg: Gisbert Eichberg
Für den MUV Verband der Taxi-Mehrwagenunternehmer e.V.
Vizelinstraße 67, 22529 Hamburg: Manfred Hoffmann
Für die Taxen-Union Hamburg Hansa e.V.
Am Schiffbeker Berg 6 a , 22111 Hamburg: Thomas Lohse
Anlage 1: Diagramm „Tarif- und Kostenentwicklung“
Anlage 2: Excel-Tabelle „Tarifentwicklung.xls“
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Links:
– Schreiben „Resümee des Gesprächs mit Ihnen am 6. September 2012“ (PDF)
– Anlage „Diagramm „Tarif- und Kostenentwicklung“ (PDF)